Privathaftpflichtversicherung

Eine gute Privathaftpflichtversicherung gehört in jeden Haushalt, weil sie ein existenzbedrohendes Risiko abdeckt. Denn wenn Sie jemandem schuldhaft einen Schaden zufügen, haften Sie nach dem Gesetz für alle Schäden unbegrenzt und lebenslang. Sofern der Schaden nicht absichtlich verursacht wurde, schützt die Privathaftpflichtversicherung Sie und die mitversicherten Familienangehörigen dann umfassend. Denn sie

  • wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und
  • begleicht berechtigte Forderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme.

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Privathaftpflichtversicherung – Sinn und Zweck

Manchmal passiert es ganz schnell – Ihr Kind verfehlt mit dem Katapult das Ziel und trifft die Scheibe oder das Auge des Nachbarn. Oder Sie übersehen beim Überqueren der Straße einen Radfahrer. Er stürzt durch den Zusammenstoß und verletzt sich dabei schwer. Dann haften Sie mit Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen – unbegrenzt und lebenslang. Wer einen Schaden verursacht und dafür verantwortlich gemacht werden kann, muss bezahlen. Daher kommt auch die Bezeichnung Haftpflicht – die Pflicht zur Haftung.

Eine private Haftpflichtversicherung (PHV) ist also keine Pflichtversicherung. Trotzdem sind sich Stiftung Warentest, Verbraucherzentralen und Experten einig: Eine solche Versicherung gehört in jeden Haushalt. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und die mitversicherten Familienangehörigen bei Missgeschicken im privaten Alltag, falls ein Geschädigter Ihnen gegenüber Schadensersatzforderungen stellt. Dabei erfüllt die PHV zwei Funktionen. Sie übernimmt im Rahmen der privaten Haftpflicht die Zahlung berechtigter Ansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – wenn nötig, auch gerichtlich.

Und beim Vergleich der Angebote werden Sie feststellen, dass guter Schutz gar nicht teuer sein muss!

Kind mit Katapult
Privathaftpflichtversicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte ab.

Deckungssummen im Vergleich

Die Privathaftpflichtversicherung leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssummen hierfür sollten reichlich bemessen sein. Denn gerade wenn Menschen verletzt werden, kann es richtig teuer werden.

Die Kosten für eine diesbezügliche Absicherung sind dagegen niedrig. Eine einfache private Haftpflichtversicherung kostet für Familien nach Tarif „NV-PrivatSpar-6.0“ (Stand 01.01.2022)

  • bei 5 Millionen € Deckungssumme einen jährlichen Zahlbeitrag von 53,55 €,
  • bei 15 Millionen € Deckungssumme einen jährlichen Zahlbeitrag von 59,50 € und
  • bei 50 Millionen € Deckungssumme einen jährlichen Zahlbeitrag von 66,64 €.

Es lohnt sich also nicht, bei den Deckungssummen zu sparen.

Unklar ist häufig der Begriff „Vermögensschäden“. Diese können dadurch entstehen, dass einer Person oder einem Unternehmen Verluste entstehen oder Gewinne entgehen. Die Versicherungsbranche unterscheidet zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Echte Vermögensschaden entstehen beispielsweise dadurch, dass ein Kind einen unnötigen Feuerwehreinsatz auslöst oder im Gleisbereich spielende Kinder den Lokführer zu einer Notbremsung zwingen und dadurch massive Zugverspätungen verursachen. Ein unechter Vermögensschaden wäre dagegen ein finanzieller Verlust als Folge aus einem Personenschaden, zum Beispiel wenn der Geschädigte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Tipp

Achten Sie beim Vergleich auf ausreichende Deckungssummen. Diese sollten für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Millionen €, besser jedoch 15  oder 50 Millionen € betragen.

Grenzen der Privathaftpflichtversicherung

Nicht alle Risiken des privaten Lebens sind in der Privathaftpflichtversicherung standardmäßig versichert. Bei vorsätzlich verursachten Schäden tritt keine Haftpflichtversicherung ein.

Auch Risiken wie zum Beispiel

  • das Halten von Hunden, Pferden oder anderer nicht-typischer Haus- bzw. Großtiere (hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen für Tierhalter),
  • das Halten von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
  • der Besitz eines bebauten oder unbebautes Grundstücks,
  • das Vermieten von Häusern, Wohnungen oder Garagen (hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen Haus- und Grundbesitzer),
  • der Besitz eines oberirdischen oder unterirdischen Heizöltanks,
  • das Betreiben einer Fotovoltaikanlage,
  • die Tätigkeiten als Tagesmutter bzw. -vater,
  • der Verlust beruflicher oder dienstlicher Schlüssel bzw. Codekarten,
  • Schäden durch Gefälligkeitsleistungen
  • und viele andere (diese Aufzählung ist keinesfalls vollständig)

sind häufig nicht mitversichert. Die Mitversicherung solcher Risiken muss ausdrücklich vereinbart werden oder durch spezielle Versicherungen erfolgen.

Deshalb ist es beim Vergleich wichtig, nicht nur auf den Beitrag zu achten, sondern auch auf die enthaltenen Leistungen.

Tipp

Auch unverheiratete Lebenspartner können sich in einem gemeinsamen Vertrag vor der privaten Haftpflicht schützen. Dies ist preiswerter, als zwei Single-Tarife.

Forderungsausfalldeckung – eine sinnvolle Erweiterung

Die Forderungsausfalldeckung zur Privathaftpflicht bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie (oder ein mitversicherter Angehöriger der Familie) durch eine andere Person geschädigt wurden und trotz gerichtlichen Urteils keinen Schadenersatz erlangen können, weil der Schädiger keine private Haftpflichtversicherung hat und unvermögend ist. In diesem Fall erstattet Ihnen die eigene Versicherung Ihre gerichtlich anerkannten Schadenersatzforderungen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest. Vergleichen Sie hierzu auch die Versicherungsbedingungen.

Tipp

Leistungen aus der Forderungsausfalldeckung setzen ein rechtskräftiges Urteil voraus. Sinnvoll sind deshalb Tarifvarianten mit Schadenersatzrechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung.

Ist Ihre Haftpflichtversicherung noch zeitgemäß?

Vergleichen Sie mal Ihren Computer aus dem Jahr 2000 mit dem heutigen. Da gibt es bestimmt beträchtliche Unterschiede bezüglich der Leistungsfähigkeit. Ähnlich ist das auch bei Versicherungen. Bei sehr alten Haftpflicht-Verträgen ist die Deckungssumme meist viel zu niedrig. Auch Leistungen wie

  • Gefälligkeitsschäden (Schäden bei Freundschaftsdiensten),
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder,
  • Schäden an beweglichen, geliehen oder gemieteten Sachen oder
  • Schlüsselschäden,

konnten damals nicht oder nur in geringen Summen mitversichert werden.

Deshalb sollten Sie nach persönlichen Veränderungen oder zumindest nach ein paar Jahren vergleichen, ob die alte Privathaftpflichtversicherung wirklich noch zu Ihnen passt. Ein Vergleich kann sich lohnen.

Tipp

Sie surfen gerade im Internet. In älteren Verträgen sind Schäden, die durch elektronischen Datenaustausch und Internetnutzung entstehen, häufig noch nicht mitversichert.