Begriffserläuterungen
Die Abstrakte Verweisung ermöglicht es einem Versicherungsunternehmen, die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern, wenn die versicherte Person zwar ihren alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, aber durchaus in der Lage wäre, eine andere, ihrer Qualifikation entsprechende Tätigkeit auszuüben. Für den Versicherten ist dies besonders nachteilig, da es für die Verweisbarkeit unerheblich ist, ob die Arbeitsmarktsituation die Ausübung des Verweisberufs zulässt.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind Rechtsgrundlage jedes Versicherungsvertrages. Sie regeln die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen) und beschreiben - gegebenenfalls ergänzt durch die Besonderen Versicherungsbedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) - Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes.
Die Annahmefrist beginnt am Tag der Antragstellung; bei Versicherungen mit ärztlicher Untersuchung jedoch nicht vor dem Tag der Untersuchung. Je nach Versicherungssparte hat der Versicherer eine bestimmt Frist einzuhalten, in der er die Annahme des Antrages erklärt bzw. ablehnt.
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht auch während der Vertragslaufzeit eine Reihe von Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers vor, so z.B. die Anzeige von Gefahrenerhöhungen (Bei einer Hausratversicherung ist dies zum Beispiel das Anbringen eines Baugerüstes und bei einer Unfallversicherung ein Berufswechsel.)
Der Antragsteller hat bei Beantragung einer Versicherung die Pflicht, im Antragsformular oder sonst schriftlich gestellten Fragen (z.B. Fragen zur Gesundheit bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Fragen zu Vorschäden bei Sachversicherungen) vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur unvollständig nach, hat er seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt und der Versicherer kann bei Einhaltung bestimmter Fristen vom Vertrag zurücktreten.
Althergebrachter Ausdruck für die Versicherungswirtschaft.
Pflicht, die anvertrauten Minderjährigen sind so zu betreuen, dass sie weder selbst zu Schaden kommen, noch anderen (Dritten) Schaden zufügen.
Wer gesetzlich zur Führung der Aufsicht von Personen verpflichtet ist, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den die beaufsichtigte Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die gleiche Verantwortung trifft denjenigen, der die Führung der Aufsicht laut Vertrag übernommen hat.
Die Höhe der Schadensaufwendungen ist bei vielen Haftpflicht- und Sachversicherungen vom Lohn- und Preisgefüge sowie von der Schadensentwicklung abhängig. Durch die Beitragsangleichung sollen solche Veränderungen ausgeglichen werden.
Eine Lebensversicherung kann bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Versicherungsnehmers in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt werden, wodurch der Versicherungsschutz mit herabgesetzter Versicherungssumme ohne laufende Beitragszahlung weiter besteht.
Ergänzend zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen die für den jeweils konkret gewählten Tarif gültigen besonderen Vereinbarungen festgelegt. Dabei kann es sich um Ergänzungen oder Abweichungen zu den AVB handeln. Diese besonderen Regelungen gelten vor den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Das vom Versicherungsnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Versicherer einem anderen eingeräumte Recht, über die fällige Versicherungsleistung (z.B. bei einer Lebensversicherung) zu verfügen. In der Regel kann das Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalles widerrufen werden (widerrufliches Bezugsrecht). Hat der Versicherungsnehmer jedoch bei der Bestellung erklärt, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Bezugsrecht erwerben soll (unwiderrufliches Bezugsrecht), kann dies nur mit der Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden.
Bezeichnet bei Haftpflichtversicherungen den Betrag, bis zu dem Versicherungsschutz besteht. Die Höhe der Deckungssumme kann je nach Tarif und Schadensereignis unterschiedlich sein, so können innerhalb eines Tarifs z.B. Personen- und Sachschäden mit 10 Mio. €, Vermögensschäden dagegen nur mit 100.000 € gedeckt sein.
Erklärung des Versicherers zur Übernahme eines vorläufigen Versicherungsschutzes vor Zustandekommen des endgültigen Vertrages, auch vor Zahlung der Erstprämie. Vorläufiger Deckungsschutz erlischt, wenn die Erstprämie nicht rechtzeitig eingelöst wird oder sich die Vertragsverhandlungen zerschlagen haben.
Diese liegt vor, wenn ein Risiko gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die Versicherungssummen den Gesamtwert übersteigen. Wurden die Verträge in der Absicht abgeschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind die Verträge nichtig. Wurden Verträge ohne Kenntnis der Doppelversicherung abgeschlossen, wird der später abgeschlossene Vertrag auf Verlangen aufgehoben.
siehe Selbstbehalt
Hierbei handelt es sich um den ersten zu zahlenden Beitrag. Seine Zahlung ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes.
Dies ist bei Personenversicherungen das versicherungstechnische Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn. Während einige Versicherungsunternehmen das Eintrittsalter einfach aus der Differenz zwischen dem Jahr des Vertragsbeginns und des Geburtsjahres ermitteln, runden andere Versicherer bei der Ermittlung des Eintrittsalters das tatsächliche Alter zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns auf oder ab. Bei einer Person, die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns genau 40 Jahre und 7 Monate alt ist, ergäbe sich somit nach der ersten Methode ein Eintrittsalter von 40 Jahren, nach der zweiten Methode ein Eintrittsalter von 41 Jahren.
Bei Sachversicherungen sind für einzelne Risiken oder für bestimmte Kosten Entschädigungsgrenzen festgelegt, bis zu denen der Versicherer Leistungen erbringt.
Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfaltspflicht. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht erfolgte. Ein durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführter Versicherungsfall kann den Versicherer von der Leistungspflicht befreien. Einfache Fahrlässigkeit dagegen führt in der Regel nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Zusätzlicher Baustein in der privaten Haftpflichtversicherung. Die Forderungsausfalldeckung bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einer anderen Person geschädigt wurde und keinen Schadenersatz erlangen kann, weil der Schädiger keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und unvermögend ist. Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers ist i.d.R. ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Außerdem gelten hierfür häufig abweichende Deckungssummen und Selbstbehalte.
Im Rahmen der sogenannten Gefährdungshaftung haftet derjenige, der eine besondere Gefahrenlage schafft, auch ohne ein Verschulden. Der Gesetzgeber knüpft dann die Haftpflicht an die Gefährdung durch den Betrieb einer Anlage (z.B. eines Heizöltanks) oder an die Beherrschung einer Sache oder eines Tieres. Die Gefährdungshaftung ist damit weitergehend als die Verschuldenshaftung.
Tabelle zur Bemessung der Invalidität bei Unfallversicherungen. Hierin sind für den Fall des vollständigen Verlustes oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile feste Invaliditätsgrade angegeben.
Anspruch auf Schadenersatz eines Geschädigten (Personen-, Sach- und Vermögensschaden) gegenüber dem Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.
Versicherung zur Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder der mitversicherten Personen erhoben werden.
Innere Unruhe liegt vor, wenn ein zahlenmäßig nicht unerheblicher Teil des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen ausübt. Schäden durch innere Unruhe sind in zahlreichen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.
Im Rahmen einer Unfallversicherung ist dies die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls. Entsprechend der Versicherungsbedingungen muss sie innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Unfall eingetreten sein, sowie ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.
Form der Lebensversicherung, die vorrangig der eigenen Altersvorsorge dient - gleichzeitig aber auch einen Hinterbliebenenschutz bietet. Der Beitrag gliedert sich in drei Bestandteile:
- einen Risikoanteil für die Todesfall-Absicherung
- einem Kostenanteil zur Abgeltung der regelmäßigen Kosten für Abschluss, Einrichtung und Verwaltung des Vertrages
- einem Sparanteil, aus dem bis zum Vertragsende ein garantiertes Kapital in Höhe der Versicherungssumme gebildet und neben den dazu angesammelten Gewinnen zum vereinbarten Vertragsende als Ablaufleistung ausgezahlt wird
Einzelbestimmung eines Versicherungsvertrages, die den Versicherungsschutz erweitern oder einschränken kann.
Schäden durch Kriegsereignisse sind im allgemeinen nicht oder nur eingeschränkt versicherbar, da Kriegsereignisse für den Versicherer ein nicht abschätzbares Risiko darstellen.
Recht zur Beendigung eines bestehenden Versicherungsvertrags unter Einhaltung vertraglicher Kündigungsfristen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei Wegfall des versicherten Risikos, im Schadenfall oder bei Beitragserhöhungen.
Schaden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder zur Nutzung (auch unentgeltlich) überlassenen Gebäuden, Räumen und Sachen. Bei einfachen Haftpflichtversicherungen sind Mietsachschäden meist ausgeschlossen oder mit einer niedrigeren Deckungssumme versichert.
Wiederbeschaffungspreis einer neuen gleichen oder, wenn eine solche nicht mehr erhältlich ist, einer gleichartigen Sache.
Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, die dem Versicherungsnehmer vom Versicherungsunternehmen zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes auferlegt werden. Sie sind Voraussetzungen, die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, damit er im Schadensfall seinen Anspruch auf Versicherungsschutz nicht verliert. Der Versicherungsnehmer kann bei Nichteinhaltung einer Obliegenheit also einen an sich vorhandenen Anspruch auf Versicherungsschutz verlieren; z.B. bei Verletzung der Anzeigepflicht von Gefahrerhöhungen oder im Schadenfall bei Verletzung der Anzeige- und Auskunftspflicht.
Bei Personenversicherungen liegt die versicherte Gefahr liegt in der Körperlichkeit einer natürlichen Person. Zu Personenversicherungen zählen private Kranken-, Lebens- und allgemeine Unfallversicherungen.
Vom lateinischen Wort "pollicitatio" (= rechtsgeschäftliches Versprechen) abgeleiteter Ausdruck, der die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer bezeichnet. Diese Urkunde wird häufig auch Versicherungsschein genannt.
Beitrag, den der Versicherungsnehmer dem Versicherer für das Tragen des Risikos zahlt.
Die Progression bei Unfallversicherungen sorgt dafür, dass bei höheren Invaliditätsgraden (meist ab 25%) überproportional höhere Leistungen durch den Versicherer fällig werden.
Zuschlag für halbjährige, vierteljährige oder monatliche Zahlungsweisen.
Allgemein bedeutet "jemanden in Regress nehmen", Schadenersatzansprüche gegenüber der betreffenden Person geltend zu machen.
Die Versicherer kalkulieren die Prämien für das normale, durchschnittliche Risiko. Ist ein erhöhtes Risiko vorhanden (z.B. Vorschäden in Haftpflicht- bzw. Sachversicherungen oder Vorerkrankungen in Personenversicherungen), können Versicherer dieses durch einen Mehrbeitrag (Risikozuschlag) in den Versicherungsschutz einschließen oder aber auch ein erhöhtes Risiko im Interesse der Versichertengemeinschaft ablehnen.
Die RLV versichert den Todesfall einer oder mehrerer versicherten Person(en) in einem vertraglich festgelegten Zeitraum mit einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Die Versicherungssumme wird im Todesfall der versicherten Person während der Versicherungsdauer an die Bezugsberechtigten ausbezahlt. Im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung ist hier in den Beiträgen kein Sparanteil enthalten. Dadurch kann hoher Versicherungsschutz sehr preiswert erworben werden, nach Vertragsablauf kann jedoch auch kein Sparguthaben ausgezahlt werden.
Im Bereich der Lebensversicherung der Betrag, der bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages zur Auszahlung kommt.
Bei der Rückversicherung nimmt ein Versicherungsunternehmen (Erstversicherer) bei einem anderen Versicherer (Rückversicherer) Versicherungsschutz. Der Erstversicherer entlastet sich bei dem Rückversicherer für einen Teil seiner in Deckung genommenen Risiken.
Bei der Einteilung von Versicherungen gibt es verschiedene Ansätze. Zum einen kann eine Einteilung in Personen- und Nichtpersonenversicherung und zum anderen in Summen- und Schadenversicherung erfolgen. Auf Grundlage der oben genannten Unterscheidungsweisen ist die Sachversicherung der Nichtpersonen- bzw. der Schadenversicherung zuzuordnen.
Die Vereinbarung eines Selbstbehalts bzw. einer Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer von jedem Schaden grundsätzlich einen bestimmten Prozentsatz oder Festbetrag selbst tragen muss.
Tierhalter ist jeder, der ein Tier besitzt und als solcher haftet man mit seinem persönlichen Vermögen und Einkommen, falls das Tier einem Dritten einen Schaden zufügt. Die Risiken aus der Haltung von Kleintieren und Katzen sind in der Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert. Als Halter von z.B. Hunden oder Reittieren ist eine separate Tierhalter-HaftpflichtVersicherung nötig.
Versicherung, die den Halter von Hunden oder Reittieren (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere) vor den Haftpflichtrisiken aus privater Tierhaltung schützt. Sie begleicht berechtigte Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Für die Haltung zahmer Haustiere und Katzen ist keine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich, da diese Risiken bereits in der Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert sind.
Art der Beitragsrückerstattung im Bereich der Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Da die Beiträge oft für Zeiträume von mehr als 20 Jahren garantiert werden, wird bei deren Kalkulation von vorsichtigen Annahmen für die Entwicklung von Zins, Risiko (Sterblichkeit, Berufsunfähigkeit usw.) und Kosten ausgegangen. Die dabei entstehenden Überschüsse werden dem Versicherungsnehmer je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif in Form einer Beitragsverrechnung, einer Erhöhung der versicherten Leistungen oder einer verzinslichen Ansammlung gutgeschrieben.
Nach den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) liegt ein Unfall dann vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Danach wären Gesundheitsschädigungen ausgeschlossen, die man "freiwillig" erleidet (z.B. während der Rettung von Menschen und Sachen, durch Impfungen gegen Infektionskrankheiten) oder durch ein nicht plötzliches Ereignis hervorgerufen werden (Ertrinken, Ersticken, Erfrierungen). Allerdings bieten einige Unfallversicherer inzwischen auch Tarife an, in deren Besonderen Unfallbedingungen (BUB) den Unfallbegriff zum Teil erheblich erweitert wird. Deshalb sollten Versicherungsnehmer nicht nur den Preis, sondern auch die Bedingungen vergleichen!
Versicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls. In der Unfallversicherung nicht versicherbar sind dauernd pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke.
Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn es sich nicht um den Folgeschaden eines Personen- oder Sachschadens handelt.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss man im allgemeinen für einen Schaden aufkommen, den man einem anderen schuldhaft zugefügt hat.
Versicherungsgesellschaft, mit der ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Einige Versicherer bieten beispielsweise Risikolebensversicherungen an, bei denen mehrerer Menschen in einem Vertrag versichert werden können. Der Vertrag endet, wenn eine versicherte Person verstirbt oder die Vertragsdauer abgelaufen ist. Versterben mehrere versicherte Personen gleichzeitig während der Vertragsdauer, wird die Todesfall-Leistung dennoch nur einmal ausgezahlt. Sinnvoll wird die Versicherung dadurch für Ehe- oder Geschäftspartner, die sich gegenseitig absichern wollen. Wir können Angebote bis maximal 9 zu versichernde Personen in einem Vertrag erstellen.
Vertragspartner eines Versicherers, auf dessen Namen der Versicherungsschein ausgestellt wurde und der für die Prämienzahlung und die Einhaltung der Obliegenheiten verantwortlich ist.
Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer.
Bezeichnet die Summe, die der Versicherer höchstens laut vertraglicher Vereinbarung pro Schadensfall zu leisten hat.
siehe Anzeigepflicht.
Wer sich über die Folgen seiner Handlung im Klaren ist und einen daraus entstehenden Schaden billigend in Kauf nimmt, handelt vorsätzlich. Vorsatz ist generell nicht versichert.
Die Vorsorgeversicherung erstreckt sich auf Risiken, die nach Vertragsabschluss neu hinzukommen. Versicherungsschutz besteht beitragsfrei, bis der Versicherer den Versicherungsnehmer zur Anzeige neuer Risiken auffordert, dies geschieht üblicherweise mit der Beitragsrechnung. Kommt der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Aufforderung seiner Anzeigepflicht nicht nach oder kommt in dieser Frist keine Einigung über die Prämie für das neue Risiko zustande, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Bezeichnung dafür, dass bei einem anderen Versicherer bereits ein Versicherungsvertrag für das gleiche Risiko bestanden hat.
siehe Anzeigepflicht.
Wert einer Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung.